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   OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21   

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https://dejure.org/2021,3229
OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21 (https://dejure.org/2021,3229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2021 - 1 Ws 72/21 (https://dejure.org/2021,3229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 1 Ws 72/21 (https://dejure.org/2021,3229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Angeklagter in der Strafsache "Schalla" muss nicht wieder in Untersuchungshaft

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21
    Zu dieser Entscheidung hat sich der hiesige 4. Strafsenat zwar in erster Linie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) gedrängt gesehen, demzufolge die Vollstreckung einer primären Sicherungsverwahrung wegen Verstoßes gegen das Abstandsgebot nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen aufrecht erhalten werden konnte.
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21
    Dieser Gesichtspunkt allein rechtfertigt die weitere Untersuchungshaft aber noch nicht, vielmehr stellt die verhängte Freiheitsstrafe grundsätzlich nur ein Indiz für das Gewicht der zu verfolgenden Straftat dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, juris, Rn. 40; Senat a.a.O.).
  • OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 279/20

    Verfahrensverzögerung im Zusammenhang mit der Coronakrise: Entlassung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21
    Bei vorangegangenen schwerwiegenden Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot kann der (erneute) Erlass eines Haftbefehls auch im Fall der erfolgten Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe unverhältnismäßig sein (Fortführung zum Senatsbeschluss in gleicher Sache vom 23. Juli 2020 - III-1 Ws 279/20 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen und Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21
    An dieser Bewertung, für welche nicht allein die Dauer der eingetretenen Verfahrensverzögerung sondern auch der Grad des die Justiz treffenden Verschuldens von Bedeutung ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04. Februar 1992 - 2 Ws 9-10/92 , juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, juris, jeweils zur Frage der Haftfortdauer bei Verfahrensverzögerungen nach Urteilserlass), hält der Senat auch im Rahmen der allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 112 Abs. 1 S. 2 StPO fest.
  • OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20

    Untersuchungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21
    Zunächst steht der bloße Umstand, dass der Senat den früheren Haftbefehl im Verfahren nach den §§ 121, 122 StPO wegen einer unzureichenden Förderung des Verfahrens aufgehoben hat, der erneuten Inhaftierung des Angeklagten nicht entgegen, weil die formelle Sperrwirkung dieser Entscheidung mit dem Erlass eines Urteils im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 StPO entfällt (vgl. Senat, Beschluss vom 09. April 2020 - III-1 Ws 123/20 -, juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 122 Rn. 20a, m.w.N.), wovon auch die Strafkammer in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgegangen ist.
  • OLG Köln, 04.02.1992 - 2 Ws 9/92

    Haftbefehl; Aufhebung; Verfahrensverzögerung; Schwere der Tat; Mittäterschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21
    An dieser Bewertung, für welche nicht allein die Dauer der eingetretenen Verfahrensverzögerung sondern auch der Grad des die Justiz treffenden Verschuldens von Bedeutung ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04. Februar 1992 - 2 Ws 9-10/92 , juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, juris, jeweils zur Frage der Haftfortdauer bei Verfahrensverzögerungen nach Urteilserlass), hält der Senat auch im Rahmen der allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 112 Abs. 1 S. 2 StPO fest.
  • OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 273/20

    Mordfall Schalla: Angeklagter aus U-Haft entlassen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21
    Durch (weiteren) Beschluss vom 23. Juli 2020 (III-1 Ws 273/20) hatte der Senat sodann im Rahmen der weiteren Haftprüfung nach den §§ 121, 122 StPO die den Angeklagten betreffenden Haftentscheidungen aufgehoben sowie seine Freilassung angeordnet, da das Verfahren seitens der Strafkammer nach dem 11. März 2020 nicht mit der vorliegend besonders gebotenen Beschleunigung gefördert worden war, vielmehr die (neue) Hauptverhandlung entgegen der Annahme des Senats im Zeitpunkt seiner Beschlussfassung am 14. April 2020 nicht am 20. April 2020 begonnen worden und ein Neubeginn nunmehr erst für den 04. August 2020 vorgesehen war, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO, der ausnahmsweise eine über neun Monate hinaus andauernde Untersuchungshaft rechtfertigt, festzustellen war.
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig

    Eine formelle Sperrwirkung existiert nur im Anwendungsbereich der §§ 121, 122 StPO und endet mit Erlass des erstinstanzlichen Urteils (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1993 - 2 Ws 265/93, StV 1994, 147; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.06.1996 - 1 Ws 281/96, NJW 1996, 3222; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2013 - 1 Ws 28/13, NStZ 2014, 357; OLG Hamm, Beschluss vom 09.04.2020 - III-1 Ws 123/20, juris Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 24.02.2021 - III-1 Ws 72/21, juris Rn. 13; Gärtner in LR-StPO, 27. Aufl., § 122 Rn. 39; Schultheis in KK-StPO, 8. Aufl., § 121 Rn. 31; von Heintschel-Heinegg/Bockemühl in KMR, 112. Lfg., § 122 Rn. 19).

    Vielmehr ist auch nach Erlass eines Urteils im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob die Untersuchungshaft außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe steht, wobei die Gründe, die zur Aufhebung des Haftbefehls geführt haben, als ein - nicht notwendig entscheidender - Aspekt unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgebots beim Vollzug der Freiheitsentziehung zu würdigen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1993 - 2 Ws 265/93, StV 1994, 147; OLG Hamm, Beschluss vom 24.02.2021 - III-1 Ws 72/21, juris Rn. 13).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO

    Fehlt es an der erforderlichen Glaubhaftmachung, führt dies bereits zur Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags (BGH NStZ 1991, 295 und Beschlüsse vom 24.07.2021 - 1 StR 341/12 - und vom 06.08.2013 - 1 StR 245/13 -, juris; Senatsbeschluss vom 27. September 2021 - 1 Ws 72/21 - m.w.N.).
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